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Kraftraumnutzung

Hier erhalten Sie alles wichtige bei einem Sportunfall

Kraftraum

Unser Kraftraum für Mitglieder

Antrag auf Kraftraumnutzung

Kraftraumgebühr

§ 1 Nutzungsberechtigung

  1. SVO Mitglieder, die den Kraftraum im Mitgliedsantrag gebucht haben und einen Zugangschip erhalten haben (§9)“. Eine Mitnahme von Trainingsgästen ist nicht gestattet. 
  2. Für Teilnehmer an Trainingseinheiten durch Leitung eines offiziellen Trainers von Mannschaften oder Kursen des SVO
  3. Mannschaftstraining oder Kurse müssen von den jeweiligen Trainern mindestens eine Woche vor Termin angemeldet werden ( verwaltung@sv-oberelchingen.de)
  4. Die Nutzung des Kraftraumes ist an den wöchentlichen Trainingsplan (siehe Kraftraumeingang) gebunden und davon abhängig; Mannschaften und Kurse haben gegenüber Einzelnen immer Vorrang. In der Zeit von 22:00 – 6:00 darf der Kraftraum nicht betreten werden.

§ 2 Den Anweisungen des Personals und der Trainer ist Folge zu leisten

§ 3 Hygiene und Sauberkeit

  1. Der direkte Hautkontakt mit Sitz-, Liege-, und Anlehnflächen an Geräten ist zu vermeiden. Als Unterlage muss daher immer ein ausreichend großes Handtuch benutzt werden.
  2. Griffe der Maschinen müssen nach jedem Gebrauch mit Reinigungsmittel gesäubert werden
  3. Es darf ausschließlich mit sauberen Sportschuhen trainiert werden, Straßenschuhe sind verboten
  4. Der Verzehr von Lebensmittel jeglicher Art ist verboten
  5. Der Kraftraum ist sauber zu verlassen
  6. Die Verwendung von Klopapier als Handschuhersatz ist strikt verboten

§5 Gerätenutzung

  1. Die Benutzung der Fitness-Geräte ist nur erlaubt, wenn eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte durch einen der Fitness-Trainer erfolgt ist und der Nutzer gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage ist, ein Training der von ihm selbst gewählten Art, durchzuführen und damit die zu erwartende körperliche Anstrengung bzw. Belastung selbst einschätzen kann.
  2. Für das Vorliegen dieser Voraussetzung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Fitness-Trainer wird während der Einweisung die entsprechend gebotenen Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten erfüllen.
  3. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln
  4. In persönlichen Trainingspausen sind die Trainingsgeräte für die anderen Trainierenden zur Verfügung zu stellen
  5. Grundsätzlich sind alle beweglichen Trainingsgeräte (Hanteln, Scheiben, Zuggriffe usw.) nach Benutzung an die dafür vorgesehenen Orte zurückzulegen
  6. Entstandene Schäden an Geräten sind sofort dem Personal oder der Geschäftsstelle des SVO zu melden (Email: verwaltung@sv-oberelchingen.de; Tel.: 07308/817585)

§6 Musikanlage

  1. Die Lautstärke muss grundsätzlich nach den Wünschen der anwesenden Teilnehmer gerichtet werden jedoch maximal Zimmerlautstärke

§7 Haftung

  1. Die Teilnahme an den vom Verein angebotenen Kursen und die Gerätebenutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Die Missachtung der Bedienungsweise der Geräte und/oder der Anweisungen der Mitarbeiter des Vereins bzw. der Fitness-Trainer schließt eine Haftung des Vereins aus.
  2. Für den Verlust von privaten Wertsachen übernimmt der Verein keine Haftung
  3. Mutwillige Beschädigung der Geräte oder der Musikanlage wird mit Vereinsausschluss und Schadensersatz bestraft
  4. Bei den Trainingseinheiten müssen immer mindestens 2 Personen im Kraftraum anwesend sein

§8 Sporttaschen dürfen nicht mit in den Kraftraum genommen werden

§9 Zugangsschip und Pfandleistung

  1. der Zugangschip wird gegen ein Pfand in Höhe von 40,00€ ausgegeben, diesen kann man in der Geschäftsstelle des SVO erhalten
  2. der Zugangschip kann erst nach vertraglicher Buchung (5,00€ monatlich) des Kraftraumes abgeholt werden

§10 Verstöße gegen Bestimmungen können zum Verlust der Kraftraummitgliedschaft führen

 

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