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Der Mitgliedergrundbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich auf der Homepage veröffentlicht. Die Homepage ist das amtliche Organ des Vereins. Die Mitglieder werden in den Vereinsnachrichten über alle Änderungen der Vereinssatzung, Beitragsordnung, Einladung zur ordentlichen, gegebenenfalls außerordentlichen Mitgliederversammlung neben anderen Berichten und Mitteilungen informiert.
Eintretende Änderungen in den Teilnehmerdaten, wie Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung, sind umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. Ferner muss die Geschäftsstelle bis zum 15. November informiert werden, wenn ein Teilnehmer nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch in Ausbildung, im Freiwilligen Sozialen Jahr steht, BFD absolviert, zur Schule geht oder studiert, damit er den vergünstigten Beitragssatz in Anspruch nehmen kann. Dies gilt ebenso für Rentner und Behinderte. Bei verspäteten Mitteilungen an die Geschäftsstelle wird eine eventuelle Beitragsdifferenz nicht zurückvergütet. Die Beitragsreduzierung gilt für das jeweilige Geschäftsjahr. Zu Beginn des neuen Jahres ist jeweils die Beitragsermäßigung gegen Vorlage eines Nachweises erneut zu beantragen.
Im Mitgliedergrundbeitrag ist eine Sportunfallversicherung des Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV) inbegriffen. Allerdings wird die Sportunfallversicherung nur im Zusammenhang mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Mitgliedes wirksam.
Die Zahlung des Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. Januar jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
Grundsätzlich ist der Mitgliedsbeitrag nur per SEPA-Lastschriftreinzug möglich, eine Bezahlung per Rechnung oder in Bar ist nicht vorgesehen.
Stand 29.04.2022
SV 1930 Oberelchingen e.V.
In unserer App siehst du auf einen Blick, ob die Verwaltung geöffnet oder geschlossen ist. Die Informationen sind immer aktuell, im Gegensatz zur Homepage, die nicht so häufig aktualisiert wird.
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